Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Loupcode Solutions, Inh. Armin Wolf, Legdenweg 52, 48161 Münster, Tel.: +49 251 6749 5377, E-Mail: mail@loupcode.de (nachfolgend Anbieter genannt) und dem Kunden (nachfolgend auch Nutzer genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Diese gelten ergänzend zu den speziellen Vereinbarungen von Loupcode Solutions für Software oder anderen angebotenen Komponenten oder etwaig abgeschlossenen Einzelverträgen. Sie gelten ferner auch für zukünftige Geschäfte der Vertragsparteien.
  2. Das Produktangebot richtet sich vor allem an Kunden, die Unternehmer sind. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB). (3) Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Aufgrund der vom Kunden im Vorfeld gemachten Angaben gibt der Anbieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Kunden zustande, die mit einer E-Mail (Annahme) oder per Post versandt wird. Im Anschluss wird der Vertragstext (bestehend aus Auftragsbestätigung und AGB) dem Kunden vom Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
  2. Zu den Dienstleistungen des Anbieters gehören Java Softwareentwicklung, FirstSpirit Beratung und FirstSpirit Templating und Modulentwicklung. Zu der Softwareentwicklung können insbesondere folgende Tätigkeiten zählen, wobei die Leistung und deren Umfang ausschließlich durch den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bestimmt werden:
  3. Entwicklung von Backend-Systemen mit Java und Spring
    1. Integration und Entwicklung von Microservices
    2. Aufbau und Wartung von APIs
    3. Refactoring bestehender Systeme
  4. Die FirstSpirit Beratung erfolgt auf dienstvertraglicher Basis iSd §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Zu den Beratungsleistungen können insbesondere folgende Tätigkeiten zählen, wobei die Leistung und deren Umfang ausschließlich durch den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bestimmt werden:
    1. Analyse und Optimierung bestehender FirstSpirit-Projekte
    2. Strategische Beratung für neue Implementierungen
    3. Unterstützung bei der Migration und Integration von Systemen
  5. Zu Templating und Modulentwicklung können insbesondere folgende Tätigkeiten zählen, wobei die Leistung und deren Umfang ausschließlich durch den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bestimmt werden:
    1. Entwicklung und Anpassung von Templates
    2. Integration und Entwicklung von Modulen
    3. Performance-Optimierung und Wartung
  6. Das Angebot ist für eine Dauer von 6 Monaten bindend.

 

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Preise, die im jeweiligen Angebot angegeben sind, sind Nettopreise zzgl. Der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Berechnung erfolgt nach Zeitstunden.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, kann der Kunde die Zahlung per Überweisung oder auf Rechnung vornehmen.
  3. Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Leistungserbringung und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
  4. Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 4 Erstellung und Erwerb von Individualsoftware

  1. Soweit der Kunde den Anbieter mit der Programmierung einer Individualsoftware beauftragt, stellt der Anbieter anhand der Vorgaben aus dem Pflichtenheft, das vom Kunden auf eigene Kosten erstellt wird, eine der Aufgabenstellung des Kunden entsprechende zweckmäßige und wirtschaftliche EDV-Lösung in Form von geeigneter Computersoftware her. Der Anbieter liefert die Software als ausführbares Programm auf einem geeigneten Medium an den Kunden.
  2. Die vertragsgegenständliche Software ist grundsätzlich vom Kunden abzunehmen. Dabei sind auch Teilabnahmen möglich, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sind keine verbindlichen Abnahmetermine vereinbart, wird dem Anbieter die Abnahmebereitschaft schriftlich gegenüber dem Kunden anzeigen. Vor Abnahme wird dem Kunden in angemessenem Umfang die Möglichkeit zu Funktionstests eingeräumt. Für die Durchführung der Abnahme ist dem Kunden ebenfalls eine angemessene Frist einzuräumen. Wenn keine Frist eingeräumt wird, gilt eine zweiwöchige Frist ab dem Zeitpunkt der Erklärung der Abnahmebereitschaft durch den Anbieter als vereinbart. In dieser Frist hat der Kunde Gelegenheit, die Software zu überprüfen. Zeigt der Kunde weder innerhalb der Abnahmefrist Fehler an, noch erklärt der Kunde die Abnahme, so gilt die Software mit Ablauf der Frist als abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
  3. Eine Herausgabe des Quellcodes an den Kunden erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn der Kunde hat ein schützenswertes Interesse an der Nutzung des Quellcodes (beispielsweise wegen Wartungsbedarfs, wenn der Anbieter die Wartung ablehnt). Soweit dies zutrifft, schließen die Parteien eine gesonderte Quell-Code- Hinterlegungsvereinbarung.

 

§ 5 Einschränkungen und Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen kostenfrei, indem er einen Zuständigen, der für alle Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung die erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt, benennt. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Zugängen und technischen Ressourcen, die für die Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.
  2. Der Kunde stellt die freie Zugänglichkeit zu den Systemen und der Software während der üblichen Geschäftszeiten sicher.
  3. Der Anbieter entscheidet stets selbst über die Art und Form der Leistungserbringung. Im Zweifelsfalle ist es ihm ausdrücklich gestattet, externe Spezialisten auf seine Kosten hinzuzuziehen.
  4. Der Anbieter ist von seinen Pflichten im Einzelfall entbunden, wenn der Kunde keine aktuelle Datensicherung zur Verfügung stellen kann. Der Kunde stellt die notwendigen Hilfsmittel zur Erbringung der Leistungen nach § 2 zur Verfügung.
  5. Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen, haftet er für dadurch entstehende Verzögerungen, Mehraufwände oder zusätzliche Kosten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, in solchen Fällen den vereinbarten Zeitplan entsprechend anzupassen oder zusätzliche Vergütungen für den entstandenen Mehraufwand zu berechnen.

 

§ 6 Reisekosten

  1. Alle in Verbindung mit den Beratungsleistungen anfallenden, angemessenen und notwendigen Reisekosten (Zug, Taxi, Übernachtung) werden bei vorheriger Freigabe durch den Kunden und gegen Vorlage entsprechender Rechnungsbelege von dem Kunden separat vergütet. Alle anderen Kosten (wie z.B. Verpflegung, Büro, Telefon etc.) sind vom Anbieter zu tragen.
  2. Kilometerpauschale: Für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug werden 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer berechnet. Keine Fahrtkosten werden berechnet, wenn der Einsatzort innerhalb eines Radius von 30 Kilometern vom Standort des Anbieters liegt, dies gilt jeweils pro An- und Abfahrt.

 

§ 7 Gewährleistung

  1. Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  2. Eine zusätzliche Garantie besteht nicht. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Impressums und der Datenschutzerklärung.
  3. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht a. wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und der Anbieter infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder b. wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.
  4. Soweit ein Mangel vom Kunden angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausgeschlossen sind, ist der Anbieter verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Der Kunde gibt dem Anbieter in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung. Den Mitarbeitern und Beauftragten des Anbieters wird zu diesem Zwecke freier Zugang, im Einklang zur DSGVO, zu den Systemen des Kunden gewährt, soweit dies erforderlich ist.
  5. Soweit es sich bei den zusammenhängenden Leistungsangeboten um reine Dienstleistungen handelt (z.B. Supportdienstleistungen), haftet der Anbieter für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).

 

§ 8 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

  1. Eine physische Überlassung der Software erfolgt nicht.
  2. Der Kunde erhält jeweils die aktuellsten Versionen der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d.h. nicht unterlizensierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software nach Maßgabe der nachfolgenden Regeln zu nutzen.
  3. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist die weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.
  4. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte an Individualsoftware richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.

 

§ 9 Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 10 Datenschutz

  1. Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.
  2. Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Rahmen der Weisungen des Kunden zu erfolgen; sobald der Anbieter der Ansicht ist, dass eine dieser Weisungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, ist der Kunde darauf unverzüglich hinzuweisen. Die Parteien stimmen der Erhebung und Nutzung solcher in diesem Umfang erhobener Daten zu.
  3. Sofern erforderlich, werden die Parteien gemäß den Vorgaben von Art. 28 DSGVO eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere alle Mitarbeiter – vor allem Mitarbeiter und Verantwortliche, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben – verpflichtet, den Anforderungen von Art. 28 Abs. 3 lit. c iVm Art. 32 Abs. 4 DSGVO gerecht zu werden.
  4. Im Übrigen gilt die auf der Website des Anbieters unter www.loupcode.de/dataprivacy abrufbare Datenschutzerklärung.

 

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder eine später in diesen aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieses Vertrages bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart (Ersetzungsfiktion).  Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung,  so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren. 
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses § 11 Abs. 2 bedürfen der Schriftform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
  3. Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei an einen Dritten abtreten oder übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbilligerweise verweigert werden.
  4. Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Einbeziehung dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters Münster.
  5. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
  6. Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Änderungen unterliegen können, sind jederzeit auf der Website des Anbieters unter https://www.loupcode.de/agb einsehbar und herunterladbar.